Praktikum

Hands-on Erfahrung sammeln

Praktikum ja, aber bitte mehr als nur Kaffeemaschine

Ein Praktikum während des Studiums hilft dir dabei, fachliche und persönliche Erfahrung zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Es ist zudem eine vorteilhafte Ergänzung zum Studium und für deinen CV, besonders wenn du noch keine Arbeitserfahrung aufweisen kannst.

Was ist ein sinnvolles Praktikum?

Ob ein Praktikum sinnvoll ist, hängt von dir ab. Folgendes sind Kriterien, die ein "gutes" Praktikum ausmachen. Überlege dir bei der Praktikumssuche, was dir wichtig ist und was nicht, aus welchen Gründen du ein Praktikum machst und worauf du besonders Wert legst.

Ziele

  • Karriereplanung: Einblick in ein neues Arbeitsgebiet/Branche/Unternehmen
  • Profil schärfen: Qualifikation für zukünftige Anstellung
  • Job-Einstieg: Netzwerk erweitern

Arbeitsinhalten

  • Adäquates Anforderungsniveau und passende Aufgabeninhalte
  • Vielfältigkeit der Aufgaben, dennoch eine gewisse Aufgabenstruktur
  • Weder Über- noch Unterforderung
  • Gute Auslastung
  • Lerneffekte
  • Anwendungsbezug zum Studium
  • Realitätsabbildung
  • Ausbildungscharakter

Arbeits- & Organisationsbezug

  • Einbindung in Team
  • Möglichkeiten zum teamübergreifenden Networking
  • Einbindung in Arbeitsprozesse
  • Selbständigkeit in der Aufgabenerledigung

Betreuung

  • Anleitung und Führung
  • Support durch Senior
  • Klar definierte Ansprechperson
  • Regelmässiges Feedback inkl. Besprechung der Selbstreflexion

Rahmenbedingungen

  • Angemessene und festgelegte Dauer: sechs Wochen bis ein Jahr, um sich in Aufgabe vertiefen zu können
  • Arbeitszeugnis
  • Angemessenes Salär
  • Zeit für Selbstreflexion

Gehalt

Durchschnittlich liegen die Löhne zwischen CHF 1500.- und CHF 2500.–. Der maximal zu bezahlende Lohn beträgt ca. CHF 3500.– pro Monat und sollte noch einen deutlichen Unterschied zu den Einstieglöhnen nach Abschluss der Ausbildung gewährleisten. Die Höhe des Lohns hängt, wie in einem klassischen Arbeitsverhältnis ab von:

  • der Dauer des Praktikums
  • der Erfahrung (z.B. Anzahl Ausbildungssemester)
  • dem Anteil der nutzbaren Arbeitsergebnisse

Die Löhne sind je nach Branche und Unternehmen aber sehr unterschiedlich und meistens auch schon festgelegt – also nicht verhandelbar.

Ferien und Zeugnis

Praktikant*innen haben, wie alle Angestellten, einen Anspruch auf bezahlte Ferien und ein Arbeitszeugnis.

Arbeitsvertrag

Praktika gelten als befristete Arbeitsverhältnisse. Der Rechtsschutz ist deshalb minimal, und wer sich vertraglich nicht absichert, läuft Gefahr, ausgenutzt zu werden. Du solltest deshalb auf einen vollständigen Arbeitsvertrag bestehen. Ein Praktikumsvertrag enthält folgende Punkte:

  • Dauer des Praktikums (eventuell mit Probezeit)
  • Klar zugewiesene Betreuungsperson
  • Arbeitszeiten
  • Urlaub und freie Tage
  • Lohn, Sozialversicherungsprämien, Unfallversicherung
  • Inhalte des Praktikums
  • Pflichten des Praktikanten/der Praktikantin
  • Verfahren bei Streitigkeiten/Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Stellenangebote bei uns

Hier gelangst du zu unseren Stellenangeboten, wo nebst normalen Stellen auch Praktikumsstellen ausgeschrieben werden.

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Weitere Stellenbörsen

Bei den gängigen Job-Plattformen nicht fündig geworden? Hier, ein paar weitere:

  • Erasmus - Praktika für Studierende
  • AISEC- Praktika im Ausland
  • Internjobs - Globale Praktikumsbörse für Studierende und Graduierte
  • IAESTE - Bezahlte Auslandpraktika weltweit

Arbeitsbewilligung

Gleich wie bei einem normalen Anstellungsverhältnis sind auch bei Praktika die Bestimmungen bezüglich Arbeitsbewilligungen zu beachten.

Keine Arbeitsbewilligung bei einem Praktikumsvertrag benötigen:

  • Personen, welche bereits über eine gültige Jahresaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen
  • Personen aus den alten EU-Staaten und für einen Aufenthalt bis 90 Tage (Achtung: Es besteht eine Meldepflicht)

Für alle übrigen Praktikantinnen und Praktikanten ist eine der folgenden Bewilligung erforderlich:

  • Bewilligung als Stagiaire für Personen zwischen 18 und 35 Jahren, welche über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und aus einem Land stammen, mit welchem die Schweiz ein Abkommen geschlossen hat
  • Kurzaufenthaltsbewilligung für Personen aus den alten EU-Staaten über 90 Tage sowie aus den übrigen EU-Staaten

Die mehrfache Verlängerung eines Praktikums ist in der Schweiz nicht legal.

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Interview "Praktikum: Ja? Nein? Vielleicht?"

«Praktikum: Ja? Nein? Vielleicht?»

Im Interview mit Cornelia Egger

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